Beratung bei der Erstellung einer Patientenverfügung
Wer soll über wichtige Dinge entscheiden, wenn man selbst aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht mehr in der Lage ist? Viele Fragen regelt eine Vorsorgevollmacht. Nicht immer reicht sie aus. Für Bankgeschäfte werden oft eigene Vollmachten verlangt. Ob und wie ich nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall medizinisch behandelt werden will und wer meinen Willen gegenüber Ärzten und Klinik durchsetzen soll, kann in einer Patientenverfügung geregelt werden. Wer über meine gesundheitliche Situation informiert werden soll, kann in einer Gesundheitsvollmacht festgelegt werden. Und wer schließlich als rechtlicher Betreuer Entscheidungen für mich treffen soll, kann mit einer Betreuungsverfügung bestimmt werden. Die Kunst ist es, herauszufinden, welche dieser Verfügungen für mich im Einzelfall sinnvoll ist und wie sie genau aussehen soll.
Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen. Seit 2009 gibt es für Patientenverfügungen keine Formvorschrift mehr. Das heißt, man kann sie entweder selbst verfassen, oder man kann eine der zahlreich angebotenen Vordrucke oder Textbausteine aus dem Internet oder von einem der großen Sozialverbände nutzen. Auch eine Beratung durch den Hausarzt, einen Rechtsanwalt oder einen Notar kann sinnvoll sein.
Leider haben alle diese Spezialisten häufig nur ihr jeweiliges Fachgebiet vor Augen, wenn sie eine Beratung (häufig auch für viel Geld) anbieten. Ein Hausarzt verfügt nicht unbedingt über gute Kenntnisse im Betreuungsrecht und ein Notar nicht über Kenntnisse der einzelnen Krankheitsbilder. Eine Lösung können hier die Mitarbeiter der Betreuungsvereine sein, denn sie kennen aus der Praxis sowohl die einzelnen rechtlichen Probleme, als auch die unterschiedlichsten Krankheiten und deren Folgen. Mitarbeiter der Betreuungsvereine beraten meist kostenlos zu allen Fragen einer Patientenverfügung. Eine andere Möglichkeit, sich intensiv und persönlich beraten zu lassen, ist ein Berufsbetreuer mit entsprechenden Zusatzqualifikationen. Diese beraten allerdings in aller Regel nicht kostenlos. Eine Beratung durch einen Berufsbetreuer hat den Vorteil, dass auch der sich durch seine Berufserfahrung sowohl in den unterschiedlichen Rechtsbereichen als auch in den Krankheitsbildern auskennt. Häufig unterstützen Berufsbetreuer auch die von Ihnen betreuten Menschen beim Verfassen einer Patientenverfügung und setzen diese dann auch gegenüber Kliniken oder Pflegeheimen durch. Auch bei vielen anderen Fragen im Zusammenhang mit der letzten Lebensphase können Berufsbetreuer umfassend und kompetent beraten.