Kalkulation für ein Betreuungsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihnen hier eine Excell-Tabelle vorstellen, mit welcher Sie eine Kalkulation Ihrer Betreuungstätigkeit durchführen können.
Ich weiss, dass dies ein geteiltes Echo hervorrufen wird, möchte aber, dass stärker an realistischen Zahlen entlang diskutiert wird, als an haltlosen Vermutungen über den Unterschied zwischen „Bruttoumsatz“ und „zu versteuerndem Einkommen“ bzw. „Nettoeinkommen“.
Da gibt es Menschen die glauben, ein Berufsbetreuer solle nicht mehr als 45 Betreuungen führen, weil der Berufsbetreuer sonst zuviel verdienen würde. Tatsache ist, dass ein Berufsbetreuer bei 45 Betreuungen in etwa soviel Geld verdient, wie ein Sozialarbeiter im öffentlichen Dienst. Allerdings mit allen Vor- und Nachteilen der Selbständigkeit. Und wenn er ein externes Büro betreibt und eine Aushilfskraft beschäftigt, benötigt er mindestens 50 Betreuungen. Aus diesem Grund ist auch die Tabellenkalkulation auf 50 Betreuungen ausgelegt.
Die Tabelle stellt lediglich eine Berechnungsmöglichkeit dar. Jede Nutzerin und jeder Nutzer sollten ihr jeweiliges Ergebnis auf jeden Fall noch mit ihrer Steuerberaterin besprechen.
Ausserdem soll die Tabelle den Berufsbetreuern ermöglichen Ihre eigenen Ausgaben für Krankenversicherung, Rente etc. zu berechnen und ihnen so ein realistisches Bild von der Selbständigkeit als Berufsbetreuer vermitteln.
Viele Berufskollegen kommen insbesondere bei den im nachhinein zu bezahlenden Steuern in Schwierigkeiten, oder stellen fest, dass sie viel zu wenig Geld für Ihre Altersversorgung einkalkuliert haben.
So entstehen Steuerschulden, noch mehr Druck und letztlich Burnout und Berufsaufgabe.
All diesen unangenehmen Dingen möchte ich durch meine Berechnungsmöglichkeit entgegenwirken.
Benutzung der Tabelle:
Man gibt oben die Anzahl der Betreuungen ein, die man führt (gelb unterlegt). Hieraus werden automatisch die Betriebseinnahmen nach den einzelnen Arten aufgeschlüsselt dargestellt
Die Betriebsausgaben kann man an Hand seiner tatsächlichen Zahlen in der 2. Spalte eintragen (grau unterlegt). Man kann auch mit einem Klick der rechten Maustaste auf die entsprechende Zeile eine Zeile einfügen und dann den gewünschten Text und Betrag eingeben. Auf keinen Fall sollte man Zahlen in die Summen-Spalten (Spalte C) eingeben, Beim Einfügen von „Zeilen“ bitte nicht an den Rändern einer Ausgabenart einfügen, sondern möglichst in der Mitte. Es könnte sonst passieren, dass der eingefügte Betrag nicht mit summiert wird. Die Sozialversicherungsbeiträge werden immer automatisch mit den dazugehörenden Prozentangaben errechnet. Sollte man bereits den Höchstbeitrag erreicht haben, gibt man seinen tatsächlichen Beitrag ein (Achtung: hierdurch wird die Formel gelöscht). Den durchschnittlichen Steuersatz laut letztem Bescheid einfügen (In Spalte C bei Privatausgaben gelb unterlegt) fertig.
Den durchschnittlichen Steuersatz erhalten Sie, wenn Sie die Summe der Steuern (Eink.; Kirche; Soli) mit 100 multiplizieren und durch das „zu versteuernde Einkommen“ teilen. Bei der Rentenversicherung kann man entweder in Feld B 97 (über der Krankenversicherung) seine monatliche Rentenleistung eintragen oder, wenn die Leistung nicht steuerwirksam ist, errechnet die eingegebene Formel in Spalte B 103 automatisch die 20%. Dieses Eingabefeld muss also gelöscht werden, wenn eine steurwirksame Rentenvorsorge existiert.
Zur Erhöhung im Juli 2019
Die Erhöhung kann sehr unterschiedlich ausfallen, je nach dem, ob man gerade neu anfängt (dann fiele sie höher aus), oder ob man schon sehr lange als Berufsbetreuer arbeitet (dann ist sie vermutlich geringer). Wer sehr lange als Berufsbetreuer arbeitet, betreut relativ viele Menschen länger als 2 Jahre, und ist bei diesen Menschen folglich in der schlechteren Vergütungsstufe. Denn eine geistige Behinderung geht nicht einfach weg. Ich bin von den Zahlen meines Büros ausgegangen. Hiernach beträgt die Steigerung etwa 12%. Im Einzelfall kann dieseZahl um 5% nach oben oder unten schwanken. Die „Einnahmen nach der alten Berechnung“ sind als Formel hinterlegt. Diese Formel ergibt sich aus der Anzahl der Betreuungen, multipliziert mit 3,14 (der durchschnittlichen Anzahl der vergütungsfähigen Stunden pro Monat) multipliziert mit 44 (dem Stundensatz in der höchsten Vergütungsstufe) multipliziert mit 12 (der Anzahl der Monate im Jahr). Wer einen anderen Stundensatz nach der alten Vergütungsnorm hatte (27,- oder 33,50) muss dies in der Formelzeile ganz oben entsprechend eintragen.